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Dez 18

Offener Brief zur Vertragsgestaltung für Betreiber von Notunterkünften

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Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister,
wir sind freiwillig Engagierte aus Vereinen, Bürgerinitiativen und informellen Netzwerken aus dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Wir bringen uns in der Flüchtlingshilfe ein und betreuen Gemeinschafts- und Notunterkünfte und unterstützen die jeweiligen professionellen Betreiber in ihrer karitativen Arbeit. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine sehr gute Gemeinschaftsleistung.
Unsere ehrenamtliche Arbeit ist untereinander und seit Monaten auch mit den Zuständigen des Bezirks gut vernetzt. In der täglichen Arbeit und in gemeinsamen Sitzungen ergeben sich Fragen, die für ganz Berlin relevant sind und die Zusammenarbeit zwischen Ehrenamtlichen und Unterkunftsbetreibern betreffen. Bisher war es uns nicht möglich, mit den unterschiedlichen Beteiligten diese Fragen in eindeutiger und verbindlicher Weise zu klären.

Im Vordergrund steht die Betreuung und die Versorgung der Menschen in den Notunterkünften, ohne dass sich der dafür bezahlte Betreiber aus Pflicht und Verantwortung nehmen kann oder sein Einsatz als Betreiber aus einer finanziellen Zuwendung heraus eine Instrumentalisierung erfährt.
Um die aktuellen Herausforderungen, welche aus der hohen Zahl schutzsuchender Menschen erwächst, in Berlin zu bewältigen, sind zahlreiche, auf Landesebene nutzbare Ressourcen erschlossen und als Notunterkunft in Betrieb genommen worden, jedoch erscheint dabei die vertragliche Lage für die gemeinnützigen Träger einerseits (einschließlich gemeinnützigen GmbHs) sowie die privatwirtschaftlichen Betreiber andererseits als sehr unterschiedlich. Dies gilt sowohl für die Vertragsart, die vertragliche Ausgestaltung als auch die jeweils vereinbarten Inhalten.
Grundsätzlich erhalten die Träger/Betreiber einer Unterkunft ihre finanziellen Zuwendungen für die Bewirtschaftung im Rahmen eines abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags mit dem Land Berlin.

Für Gemeinschaftsunterkünfte (GUK) gibt es gemäß der Berliner Unterbringungsleitstelle eine klare Definition der Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte (einschließlich Aufnahmeeinrichtungen nach §44 AsylVfG) hinsichtlich Platzbedarf, Ausstattung und Versorgungsleistung. Für Unterkünfte mit einer Notbelegung und reine Notunterkünfte (NUK), wie beispielsweise provisorisch eingerichtete Turn- und Sporthallen ist uns trotz intensiver Nachfrage

eine vergleichbare sowie verbindliche Leistungsbeschreibung bisher nicht bekannt bzw. die oben genannten Qualitätsanforderungen finden keine Anwendung.
Dieser Sachverhalt führt zu den im Anhang aufgeführten Fragen, die wir Ihnen mit der Bitte um Stellungnahme hiermit übermitteln.

Sehr geehrter Herr Müller,
in den vergangenen Wochen war feststellbar, dass die Arbeit der Freiwilligen abzunehmen droht. Das gilt in gleichem Maße auch für die Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger. Allerdings kann auf die unentgeltlich erbrachte Arbeit der freiwilligen Helfer nicht verzichtet werden. Allein dieses Engagement hat in den letzten Monaten dafür gesorgt, dass die Erstversorgung und der laufende Betrieb in den Notunterkünften aufrecht erhalten werden konnte und zumindest eine minimale Handlungsfähigkeit bei der Versorgung der Menschen gewährleistet war.
Im Zusammenhang mit den anstehenden politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen müssen klare Verantwortlichkeiten, Konzepte und Verfahren installiert werden. Wie bleibt das zivilgesellschaftliche Engagement zukünftig nicht nur erhalten, sondern wie kann es auch deutlich zielgerichteter eingesetzt werden? Welche Strukturen und Leistungen garantiert das Land hierfür unabhängig von der Freiwilligenarbeit?

Zudem gibt es immer wieder unterschiedliche Auslegungen, Interpretationen und Aussagen zu den Verpflichtungen der Betreiber. Dies führt u.U. auch dazu, daß Freiwillige unbezahlt Leistungen vom Betreiber übernehmen, der im Gegensatz dazu allerdings vergütet wird.Wenn diese Fragen unbeantwortet bleiben bzw. die Antworten von den Betreibern zu Lasten der Freiwilligenarbeit ausgelegt werden, würde sich dies in Folge als kontraproduktiv für die Motivation zum gesellschaftlichen Engagement auswirken
Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, dieses zivilgesellschaftliche Engagement für Berlin und für die Berliner zu erhalten.
Wir fordern Sie daher auf, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Für Rückfragen und ein Gespräch stehen wir zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefanie Richter
gez. Christian Lüder
Netzwerk „Berlin hilft!“
Charlottenburg hilft
Willkommen im Westend
Willkommen in Wilmersdorf
Soko Soorstraße
Flüchtlingsinitiative am Klausnerplatz
Initiative in der Forckenbeckstr. 37 (www.hockeyhilft.org) Freiwilllige helfen in Wilmersdorf
Ehrenamtliche Pioniere für die Flüchtlinge im ehem. Rathaus Wilmersdorf BEAK Charlottenburg-Wilmersdorf

Anlage

Fragenkatalog zum Betrieb von Notunterkünften

Unsere Fragen:

  1. Wie lautet die eindeutige Leistungsbeschreibung in den Qualitätsanforderungen, die ein Betreiber einer Notunterkunft zu erbringen hat und welche das Land Berlin als Vertragspartner auch einfordern kann?
  2. Welche Mindeststandards gelten für Notunterkünfte hinsichtlich Betreuung, Ausstattung, Personal?
  3. Gibt es eine Analogie zum (geltenden) Personalschlüssel für Gemeinschaftsunterkünfte? Wenn ja, welche?
  4. Welche Ausstattung und Dienstleistungen (z.B. Organisation von Arztterminen, Wäschereinigung, Dolmetscher) muss der Betreiber zwingend vorhalten und regelmäßig erbringen?
  5. Gelten die Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte hinsichtlich der Versorgung mit Lebensmitteln und Getränken auch für Notunterkünfte?
  6. Wenn nein, worin liegen die Abweichungen und wie werden sie begründet?
  7. Welche Artikel des täglichen Bedarfs (insbesondere Hygieneartikel) hat ein Betreiber vorzuhalten?
  8. Ist für diese Artikel des täglichen Bedarfs ein festes Budget im Dienstleistungsvertrag vorgesehen? Erfolgt der Einkauf zentral oder selbständig durch den jeweiligen Betreiber?
  9. In welchem Umfang hat der Betreiber Kleidung für die in der Notunterkunft untergebrachten Menschen vorzuhalten?
  10. In welcher Weise ist diese Kleidung zu besorgen und auch auszugeben?
  11. In welcher Anzahl sind Toiletten und Duschen sowie Handwaschbecken (Schlüssel) in den Notunterkünfte vorzusehen?
  12. Ist bei nicht ausreichender Anzahl der Betreiber hierfür verantwortlich oder ist das Land Berlin als „Vermieter der Unterkunft“?
  13. Wie wird die medizinische Versorgung in der Notunterkunft sichergestellt? Gibt es Anforderungen an Arztzimmer und deren Ausstattung? Wie kommen unregistrierte Menschen an Medikamente? Ist es richtig, daß noch nicht Registrierte zum Arzt gehen können und diese Behandlung dann über das LaGeSo abgerechnet wird? Wird dies auch praktiziert und ist bekannt?
  14. Wie verändern sich die Anforderungen an die Betreiber und die vertraglichen Grundlagen, wenn sich eine Notunterkunft zu einer Gemeinschaftsunterkunft wandelt (wie beispielsweise geschehen in der NUK Rathaus Wilmersdorf oder der NUK Messe Berlin, Halle 26)?
  15. In Absichtserklärungen ist davon die Rede, daß noch nicht erreichte Standards der Unterkunft in Abstimmung mit dem Senat erreicht werden sollen. Welche zeitlichen Abläufe sind darunter zu verstehen? Wer ist letztlich verantwortlich (Betreiber oder Land Berlin)? Und wann ist daraus was von wem letztlich einforderbar?
  16. Warum werden statt Absichtserklärungen nicht tatsächliche Verträge abgeschlossen? Damit wäre die Abrechnung nicht nur einfacher, sondern auch erleichtert (x Personen mal y €).