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Mai 11

Offener Brief: „Nehmen Sie die Senatsvorlage Nr. S-340/2017 an. Stellen Sie Geflüchteten Wohnberechtigungsscheine aus“

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Monaten häufen sich in Berlin die Probleme bei der Vergabe der Wohnberechtigungsscheine (WBS) an Geflüchtete. In einigen Bezirken weigern sich die zuständigen Stadträtinnen und Stadträte unter Verweis auf eine unklare Interpretation von § 27 des Wohnraumförderungsgesetzes, Geflüchteten einen WBS zu erstellen, da es dort heißt, WBS-berechtigt seien nur Personen, „die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten“. Von einer negativen Interpretation des Begriffs „vorübergehend“ sind bislang insbesondere Personen mit subsidiärem Schutz (§ 4 AsylG) und all jene betroffen, die zwar eine bestandskräftige Flüchtlingsanerkennung nach Art 16 GG oder § 3 AsylG haben, jedoch vom LABO noch immer nicht die Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) erhalten haben, sondern stattdessen eine gesetzlich nicht vorgesehene Bescheinigung der Ausländerbehörde zu der bereits erloschenen Aufenthaltsgestattung (siehe dazu die Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Berlin vom 7.3.2017, https://goo.gl/Cm0Sa0). Neben einer einschränkenden Interpretation ist bei wenigen Stadträten leider auch eine politische Motivation erkennbar, Geflüchteten keinen WBS ausstellen zu wollen.

Ohne WBS wird für Geflüchtete der Bezug einer Wohnung häufig unmöglich. Denn selbst Geflüchtete, die bereits berufstätig sind, verfügen in der Regel in den ersten Monaten und Jahren nicht über ein Einkommen, welches es ihnen erlaubt, eine Wohnung außerhalb der Sozialwohnraumförderung zu beziehen.

Senatsvorlage erster Schritt in die richtige Richtung
Vor zwei Wochen hat nun Senatorin Katrin Lompscher dem Rat der Bürgermeister (RdB) die Senatsvorlage Nr. S-340/2017 „Ausführungsvorschriften zur Festlegung einer Antragsberechtigung nach § 27 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz“ zur Beschlussfassung vorgelegt (hier finden Sie die Senatsvorlage sowie die Ausführungsvorschrift, https://goo.gl/hR88Rc), die vom RdB zur Konkretisierung in den Ausschuss überwiesen wurde. Diese Vorlage würde bei Umsetzung endlich eine verbindliche, rechtssichere und stadtweite Regelung zumindest für jene Geflüchteten bedeuten, über deren Asylantrag bereits positiv entschieden wurde. Für diesen Personenkreis wäre die Annahme der Senatsvorlage ein enormer Fortschritt, da diese den Menschen, die eine bestandskräftige Flüchtlingsanerkennung besitzen und daher absehbar dauerhaft in Deutschland bleiben werden, zumindest die Chance auf eine Wohnung einräumt.

Jedoch vermissen wir weiterhin eine Ausführungsvorschrift zur Vergabe von WBS an Asylsuchende, die mitunter bereits seit über zwei Jahren aufgrund der Nichtbearbeitung durch das BAMF schuldlos auf ihre Asylentscheidung warten, sowie an Geduldete. Beispielsweise in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Brandenburg können diese bei absehbar dauerhafter Bleibeperspektive ebenfalls einen WBS erhalten. Es ist ein Widerspruch, dass Berlin auf der einen Seite mit öffentlichen Mitteln einen sozialen Sonderwohnungsbau (Tempohomes und MUFs) betreibt, auf der anderen Seite aber Asylsuchende und Geduldete vom integrativen Wohnen in öffentlich geförderten Sozialwohnungen durch Nichtausstellung des WBS ausschließt.

Initiativen appellieren: Tragen Sie Ihren Teil zur Integration bei
Wir rufen Sie, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die zuständigen Stadträtinnen und Stadträte der Berliner Bezirke daher auf, die Senatsvorlage Nr. S-340/2017 zu unterstützen und unverzüglich umzusetzen sowie den Anspruch auf einen WBS auch auf den Kreis der Geduldeten und Asylsuchenden auszuweiten. Integration funktioniert nur, wenn Geflüchtete gemeinsam mit anderen Bevölkerungsgruppen wohnen und leben können, wenn wir sie nicht in Notunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften und langfristig in Tempohomes und MUFs isolieren und ausgrenzen. Damit würden Sie die Fehler der 1960er und -70er Jahre wiederholen. Zudem ist jetzt schon absehbar, dass die Zahl der Tempohomes und MUFs in Berlin nicht ausreichen wird, wenn Berlin bis zum Ende des Jahres zahlreiche Notunterkünfte leerziehen muss oder will.
Keine Notunterkünfte, keine Gemeinschaftsunterkünfte, keine Wohnungen – das wird nicht funktionieren.

Als ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger, als parteiübergreifende Wählerinnen und Wähler versuchen wir jeden Tag, unseren Teil dazu beizutragen, dass die Integration tausender Menschen gelingen kann. Bitte tragen auch Sie Ihren Teil dazu bei.

Mit freundlichen Grüßen

· Freiwillige helfen im Rathaus Wilmersdorf
· Be an Angel e. V.
· Menschen in Not Berlin e. V.
· Die Basis e. V.
· Bündnis Neukölln
· Willkommensbündnis für Flüchtlinge in Steglitz-Zehlendorf
· Medizin Hilft e. V.
· Flüchtlingsrat Berlin e. V.
· Willkommen im Westend
· Schöneberg hilft e. V.
· Willkommen in Wilmersdorf
· Wedding.hilft.Wohnen
· THFWelcome e. V.
· Pankow Hilft!
· Kreuzberg hilft
· Charlottenburg hilft

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Offener Brief - WBS

 

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